Behandlungstermine mitteilen
Nennen Sie uns Ihre Adresse, die Praxis oder Klinik und den Terminbeginn. Sind weitere Zyklen schon geplant, besprechen wir die Fahrten als Serie.
Der Termin für Ihre Chemotherapie steht. Wir kümmern uns mit Ihnen um die Fahrt: von Ihrer Abholung zu Hause bis zur Rückfahrt nach der Behandlung. Für einzelne Termine und regelmäßige Chemofahrten in Karlsruhe.
Sie wissen noch nicht, wann Sie fertig sind oder welche Unterstützung Sie danach brauchen? Sprechen Sie mit uns. Wir stimmen die Abholung auch direkt mit der Praxis oder Klinik ab.

Sie müssen die Dauer Ihrer Behandlung nicht auf die Minute kennen. Entscheidend ist, dass wir wissen, wo Sie abgeholt werden und wie wir Sie oder die behandelnde Einrichtung erreichen.
Nennen Sie uns Ihre Adresse, die Praxis oder Klinik und den Terminbeginn. Sind weitere Zyklen schon geplant, besprechen wir die Fahrten als Serie.
Sagen Sie uns, ob Sie Hilfe bis zur Anmeldung brauchen, einen Rollator mitnehmen oder im Rollstuhl sitzen bleiben möchten. Auch mitfahrende Angehörige berücksichtigen wir bei der Fahrzeugplanung.
Wenn sich das Ende der Behandlung verschiebt, organisieren wir die Rückfahrt gemeinsam mit Ihnen und der Praxis. Besprechen Sie den Ablauf vor der ersten Fahrt mit uns.
Bei medizinisch notwendigen Fahrten zur ambulanten Chemotherapie kann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernehmen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Bei Taxifahrten entfällt die vorherige Genehmigung unter anderem mit Merkzeichen aG, Bl oder H, mit Pflegegrad 4 oder 5 sowie bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung. Die Verordnung bleibt erforderlich.
Zu Verordnung und Genehmigung: Informationen des G-BA und der KBV.
Wir rechnen unter anderem mit AOK, Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK, IKK, Betriebskrankenkassen (BKK) und BIG direkt gesund ab. Nennen Sie uns Ihre Krankenkasse und teilen Sie uns mit, welche Unterlagen bereits vorliegen. So können wir die Abrechnung vor der Fahrt besprechen.
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt, jedoch nie mehr als die Fahrt kostet. Hin- und Rückfahrt zählen getrennt.
Für Behandlungsserien können Krankenkassen besondere Zuzahlungsregelungen anwenden. Fragen Sie Ihre Kasse auch nach einer möglichen Befreiung. Mehr zu Fahrkosten und Zuzahlung.
Privatversicherte erhalten eine Rechnung mit 30 Tagen Zahlungsziel zum Einreichen bei ihrer Versicherung. Die Erstattung richtet sich nach dem jeweiligen Tarif.
Auch selbst bezahlte Fahrten sind möglich. Wir besprechen vor der Buchung, wie Ihre Fahrt berechnet wird.
Vielleicht reicht Ihnen Hilfe beim Einsteigen. Vielleicht möchten Sie zu Hause abgeholt und bis in die Praxis begleitet werden. Beides besprechen wir vorab mit Ihnen. Für die Rückfahrt stimmen wir auch mit der Einrichtung ab, wo wir Sie abholen.
Für Rollstuhlfahrten haben wir 2 VW Caddy und 1 Mercedes Vito extra lang. Sie können während der Fahrt im Rollstuhl sitzen bleiben. Bitte nennen Sie uns bei der Anfrage die Rollstuhlmaße und die Anzahl der Mitfahrer.
Wichtig für die Abholung: Wir haben keinen Treppensteiger und können Treppen mit einem Rollstuhl nicht überwinden. Besprechen Sie den Zugang zu Ihrer Wohnung und zur Einrichtung vorab mit uns.
Mehr zu unseren Rollstuhlfahrten
Wir fahren Sie von Karlsruhe zur onkologischen Praxis oder Klinik Ihrer Wahl. Das gilt für Behandlungen im Stadtgebiet genauso wie für Krankenfahrten zu weiter entfernten Behandlungsorten.
Krankenfahrten ab Karlsruhe sind deutschlandweit möglich – etwa nach Heidelberg, Tübingen, Köln oder Münster. Nennen Sie uns das Ziel und den Termin. Wir stimmen mit Ihnen ab, wie Hin- und Rückfahrt organisiert werden.
Bei längeren Krankenfahrten warten wir meistens vor Ort. Das vereinbaren wir vorab. Wartezeit berechnen wir nicht; die Rückfahrt wird separat abgerechnet.
Für eine Fahrt auf Krankenkassenverordnung klären Sie bitte auch die Kostenübernahme zum vorgesehenen Behandlungsort mit Ihrer Krankenkasse.
Ja. Nennen Sie uns den Beginn Ihrer Behandlung. Wie die Abholung danach organisiert wird, besprechen wir mit Ihnen. Bei Bedarf stimmen wir uns dafür mit der Praxis oder Klinik ab.
Ja. Wir planen auch regelmäßige Fahrten und Terminserien. Teilen Sie uns die bereits bekannten Termine mit. Wir prüfen die Verfügbarkeit und bestätigen die vereinbarten Fahrten.
Nein. Für ambulante Chemotherapie-Fahrten ist grundsätzlich eine vorherige Genehmigung erforderlich. Es gibt persönliche Voraussetzungen, bei denen diese für Taxifahrten entfällt. Klären Sie das vor der ersten Fahrt mit Ihrer Krankenkasse; die ärztliche Verordnung bleibt erforderlich.
Ja. In unseren Rollstuhlfahrzeugen können bis zu 3 Begleitpersonen mitfahren. Geben Sie die Personenzahl bei der Anfrage an, damit wir das passende Fahrzeug einplanen können.
Ja. Krankenfahrten ab Karlsruhe sind deutschlandweit möglich, auch nach Tübingen, Köln, Münster oder Heidelberg. Wir besprechen vorab die Strecke und die Organisation der Rückfahrt.
Ja. Auch als Selbstzahler können Sie eine Fahrt anfragen. Wir klären vor der Buchung, wie sie berechnet wird. Für Privatversicherte stellen wir eine Rechnung mit 30 Tagen Zahlungsziel zum Einreichen bei der Versicherung aus.
Ihre Frage ist noch offen? Rufen Sie uns unter 0176 62929918 an oder fragen Sie per WhatsApp oder E-Mail an.
Einzelne Termine und Terminserien, auch nach Heidelberg.
Mehr erfahren →Regelmäßige Termine, Abholzeiten und Rückfahrten gemeinsam planen.
Mehr erfahren →Informationen zu weiteren Krankenfahrten und zur Unterstützung unterwegs.
Mehr erfahren →Nennen Sie uns Abholort, Praxis oder Klinik und Ihren Termin. Wir besprechen mit Ihnen die Hinfahrt, die Abholung danach und die Unterstützung, die Sie brauchen.
Kontaktformular nutzenFür Angehörige und Einrichtungen: Sie können die Fahrt auch für einen anderen Fahrgast anfragen.