Wenn ein Mensch im Rollstuhl sitzend befördert wird, ist der Rollstuhl für die Dauer der Fahrt der Sitzplatz. Damit gilt für ihn dieselbe Anforderung wie für jeden anderen Sitz im Fahrzeug: Er muss sicher mit der Karosserie verbunden sein, und die Person darin muss zusätzlich zurückgehalten werden. Viele Angehörige gehen davon aus, dass ein angezogene Bremse und ein Gurt ausreichen. Das ist ein verbreiteter Irrtum, der im Ernstfall schwere Folgen haben kann.
Bei einer Vollbremsung oder einem Aufprall wirken auf einen Rollstuhl Kräfte, die ein Vielfaches seines Eigengewichts betragen. Ein nicht ordnungsgemäß gesicherter Rollstuhl wird dann selbst zum Geschoss und gefährdet nicht nur die darin sitzende Person, sondern alle Mitfahrenden. Auch ein einfacher Beckengurt, der über den Rollstuhlrahmen statt über das Becken verläuft, kann Verletzungen verursachen statt sie zu verhindern. Deshalb sind Fahrzeuge für diesen Zweck besonders ausgestattet und die Abläufe genau festgelegt.
Dieser Beitrag erklärt, wie eine fachgerechte Sicherung aufgebaut ist, welche Rolle das Rollstuhlrückhaltesystem und das Personenrückhaltesystem spielen, was der sogenannte Kraftknoten leistet und welche Normen dahinterstehen. Die Blitztaxi GmbH führt in Karlsruhe und im Umland täglich Rollstuhlfahrten durch, von Durlach und Ettlingen bis Rheinstetten und Stutensee, und arbeitet dabei mit entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen. Für technische Fragen zu einem bestimmten Rollstuhl bleibt das Sanitätshaus oder der Hersteller die richtige Adresse.
Warum die Sicherung kein Nebenthema ist
Ein Rollstuhl ist nicht dafür konstruiert, Unfallkräfte aufzunehmen, jedenfalls nicht jeder Rollstuhl. Alltagsmodelle sind auf Beweglichkeit, Gewicht und Sitzkomfort ausgelegt, nicht auf Crashfestigkeit. Für die Beförderung in einem Fahrzeug braucht es deshalb ein Zusammenspiel aus geeignetem Fahrzeug, geprüftem Rückhaltesystem und einem Rollstuhl, der für den Transport freigegeben ist. Fehlt ein Teil dieser Kette, ist die Sicherung unvollständig.
Fachlich unterscheidet man dabei zwei Aufgaben. Die erste ist die Fixierung des Rollstuhls am Fahrzeugboden, damit er sich nicht bewegt. Die zweite ist der Schutz der Person, die darin sitzt, durch einen Beckengurt und einen Schultergurt. Beide Aufgaben werden von unterschiedlichen Systemen erfüllt, die aufeinander abgestimmt sein müssen.
Genau hier liegt der häufigste Fehler in der Praxis. Wird nur der Rollstuhl fixiert, rutscht die Person bei einer Bremsung nach vorne. Wird nur die Person gegurtet, kann sich der Rollstuhl unter ihr verschieben. Erst die Kombination beider Systeme ergibt einen belastbaren Schutz, und deshalb dauert die Sicherung auch einige Minuten und nicht nur wenige Sekunden.
Zwei Systeme, die zusammenspielen müssen
Das Rollstuhlrückhaltesystem verbindet den Rollstuhl mit dem Fahrzeug. In der Praxis geschieht das meist über vier Gurte mit Retraktoren, die an definierten Punkten am Rahmen des Rollstuhls angesetzt und in Schienen oder Ösen im Fahrzeugboden verankert werden. Zwei Gurte ziehen nach vorne, zwei nach hinten, sodass der Rollstuhl in alle Richtungen stabilisiert ist. Diese Anordnung hat sich als Vier-Punkt-System etabliert.
Das Personenrückhaltesystem ist der Gurt für die Person selbst. Er besteht aus einem Beckengurt und einem Schultergurt und muss am Körper anliegen, nicht am Rollstuhl. Der Beckengurt gehört flach über die Beckenknochen, nicht über den Bauch, weil er dort im Ernstfall die Kräfte nicht ableiten könnte. Der Schultergurt läuft von der Schulter über den Brustkorb und wird ebenfalls fahrzeugseitig verankert.
Die folgende Übersicht zeigt, welches System welche Aufgabe übernimmt.
| System | Aufgabe | Verankerung | Ohne dieses System |
|---|---|---|---|
| Rollstuhlrückhaltesystem | fixiert den Rollstuhl am Fahrzeug | Schienen oder Ösen im Fahrzeugboden | Rollstuhl kann sich verschieben oder kippen |
| Personenrückhaltesystem | hält die Person im Rollstuhl | fahrzeugseitig, nicht am Rollstuhl | Person rutscht nach vorne oder seitlich |
| Kopf- und Rückenstütze | begrenzt die Bewegung des Oberkörpers | am Rollstuhl oder im Fahrzeug | höhere Belastung der Halswirbelsäule |
| Rampe oder Lift | ermöglicht den Ein- und Ausstieg | am Fahrzeug | Umsetzen wird nötig, was oft nicht möglich ist |
Aus der Tabelle wird deutlich, dass keine der Komponenten verzichtbar ist. Ein Fahrzeug mit Rampe, aber ohne geprüftes Rückhaltesystem erfüllt den Zweck genauso wenig wie ein Fahrzeug mit Gurten, aber ohne barrierefreien Zugang. Bei der Auswahl eines Fahrdienstes lohnt sich deshalb die Frage nach der konkreten Ausstattung. Ein spezialisierter Anbieter kann darauf klar antworten.
Wie das Vier-Punkt-System in der Praxis funktioniert
Beim Vier-Punkt-System wird der Rollstuhl zunächst auf der vorgesehenen Stellfläche positioniert, in Fahrtrichtung ausgerichtet und die Bremse festgestellt. Anschließend setzt der Fahrer die vorderen Gurte an den dafür geeigneten Rahmenteilen an und verankert sie im Boden. Die hinteren Gurte werden ebenso befestigt und über die Retraktoren gespannt. Zum Schluss wird geprüft, ob der Rollstuhl sich noch bewegen lässt.
Entscheidend ist, wo die Gurte ansetzen. Sie gehören an tragende Rahmenteile, nicht an Räder, Fußstützen, Armlehnen oder abnehmbare Teile. Viele Rollstühle sind an den geeigneten Stellen gekennzeichnet, häufig mit einem Hakensymbol. Fehlt eine solche Kennzeichnung, gibt die Bedienungsanleitung des Rollstuhls Auskunft.
Ein weiterer Punkt betrifft die Ausrichtung. Der Rollstuhl steht in Fahrtrichtung, weil die Rückhaltesysteme für diese Belastungsrichtung ausgelegt sind. Eine quer stehende Positionierung ist nicht vorgesehen. Auch loses Zubehör wie Taschen, Sauerstoffflaschen oder Gehhilfen muss separat gesichert werden, weil es sonst im Fahrzeug umherfliegen kann. Vertiefende Hinweise zu den rechtlichen Anforderungen hat der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen zusammengestellt.
Was der Kraftknoten leistet
Beim klassischen Vier-Punkt-System werden Rollstuhl und Person weitgehend getrennt gesichert. Das funktioniert gut, hat aber eine Schwachstelle: Der Beckengurt liegt nicht immer optimal, weil der Rollstuhl zwischen Gurt und Körper liegt. Genau an diesem Punkt setzt der sogenannte Kraftknoten an. Er verbindet die Personensicherung direkt mit dem Rollstuhl an definierten Befestigungspunkten.
Diese Punkte sind konstruktiv am Rollstuhl vorgesehen und leiten die Kräfte aus dem Personenrückhaltesystem in das Rollstuhlrückhaltesystem ein. Der Beckengurt liegt dadurch zuverlässig über den Beckenknochen, und der Schultergurt findet eine saubere Anbindung, ohne mit Teilen des Rollstuhls zu kollidieren. Der Aufwand beim Sichern sinkt, weil weniger Einzelschritte nötig sind. Voraussetzung ist allerdings, dass der Rollstuhl für dieses System ausgerüstet ist.
Die beiden Ansätze im Vergleich.
| Merkmal | Vier-Punkt-System | System mit Kraftknoten |
|---|---|---|
| Sicherung des Rollstuhls | vier Gurte am Rahmen | Befestigung an vorgesehenen Punkten |
| Gurtverlauf am Körper | abhängig von Rollstuhl und Sitzposition | definiert über die Befestigungspunkte |
| Voraussetzung am Rollstuhl | geeignete Rahmenteile | nachgerüstete oder verbaute Kraftknoten |
| Verbreitung | sehr weit verbreitet | zunehmend, vor allem bei neueren Fahrzeugen |
| Zeitaufwand beim Sichern | etwas höher | in der Regel geringer |
Für Fahrgäste bedeutet das vor allem eines: Beide Wege sind zulässig, wenn sie korrekt ausgeführt werden. Welches System zum Einsatz kommt, hängt vom Fahrzeug und vom Rollstuhl ab. Wenn Sie regelmäßig gefahren werden, lohnt es sich, einmal zu klären, welches System zu Ihrem Rollstuhl passt. Das erleichtert jeden weiteren Termin.
Welche Normen dahinterstehen und was sie bedeuten
Für die Beförderung von Menschen im Rollstuhl gibt es in Deutschland ein ausdifferenziertes Regelwerk. Die zentrale Normenreihe beschreibt sowohl die Anforderungen an das Fahrzeug als auch an die Rückhaltesysteme und an den Rollstuhl selbst. International existiert eine entsprechende Normenfamilie, die im Kern vergleichbare Prüfanforderungen stellt. Für Fahrgäste sind die Details weniger wichtig als die Frage, ob ein Fahrzeug diese Anforderungen erfüllt.
Eine wesentliche Rolle spielt außerdem die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Bei Ein-, Um- oder Nachrüstungen mit Rollstuhlstellplätzen und Rückhaltesystemen sind bestimmte Anforderungen einzuhalten. Das betrifft die Werkstätten und Umrüster, wirkt aber unmittelbar auf die Praxis, weil dadurch die Ausstattung der Fahrzeuge festgelegt ist. Ein Fahrdienst, der Rollstuhlfahrten anbietet, arbeitet deshalb mit entsprechend abgenommenen Fahrzeugen.
Die folgende Zusammenstellung ordnet die wichtigsten Regelwerke ein.
| Regelwerk | Gegenstand | Bedeutung für Fahrgäste |
|---|---|---|
| Normenreihe zu Kraftfahrzeugen für mobilitätsbehinderte Personen, Teil 1 | Anforderungen an das Fahrzeug | Stellplatz, Zugang, Ausstattung sind definiert |
| Normenreihe, Teil 2 | Rückhaltesysteme und Rollstuhl | Gurte und Befestigung sind geprüft |
| Internationale Normenfamilie zu Rollstuhlbefestigung | Prüfanforderungen an Systeme | vergleichbares Sicherheitsniveau |
| Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung | Vorgaben bei Um- und Nachrüstung | Fahrzeuge sind ordnungsgemäß abgenommen |
Wer die technischen Details nachlesen möchte, findet die Normenreihe beim Deutschen Institut für Normung. Für den Alltag genügt in der Regel eine einfache Frage an den Fahrdienst, nämlich ob das Fahrzeug für die Beförderung im Rollstuhl sitzend ausgestattet und geprüft ist. Ein spezialisierter Anbieter beantwortet das ohne Zögern. Bei Unsicherheiten über den eigenen Rollstuhl hilft das Sanitätshaus weiter.
Wie der Ablauf beim Ein- und Aussteigen aussieht
In der Praxis beginnt die Fahrt nicht mit dem Losfahren, sondern mit dem Einstieg. Das Fahrzeug wird möglichst nah und auf ebenem Untergrund positioniert, die Rampe ausgeklappt oder der Lift ausgefahren. Anschließend wird der Rollstuhl kontrolliert in das Fahrzeug gebracht, in der Regel mit Unterstützung durch den Fahrer. Erst danach folgt die Sicherung.
Für diesen Ablauf braucht es Zeit, meist fünf bis zehn Minuten je Richtung. Diese Zeit sollte in die Terminplanung eingerechnet werden, gerade bei engen Arztterminen. In Karlsruhe kommt hinzu, dass nicht jede Adresse eine geeignete Haltemöglichkeit bietet, etwa in engen Straßen in der Innenstadt oder in Durlach. Ein erfahrener Fahrdienst kennt diese Stellen und plant die Zufahrt entsprechend.
Beim Aussteigen läuft der Ablauf in umgekehrter Reihenfolge. Zuerst werden die Personengurte gelöst, dann die Rollstuhlgurte, danach folgt der Ausstieg über Rampe oder Lift. Auch hier gilt, dass Hektik der falsche Ratgeber ist. Wer regelmäßig zu Behandlungen fährt, profitiert deutlich davon, wenn möglichst dieselben Fahrer eingesetzt werden, weil dann jeder Handgriff eingespielt ist. Wie das organisiert wird, beschreibt die Seite zu den Rollstuhlfahrten der Blitztaxi GmbH.
Fazit
Eine fachgerechte Rollstuhlsicherung besteht immer aus zwei Teilen: der Fixierung des Rollstuhls am Fahrzeug und der Sicherung der Person durch Becken- und Schultergurt. Beide Systeme müssen zusammenwirken, sonst bleibt der Schutz lückenhaft. Der Gurt gehört dabei an den Körper, nicht an den Rollstuhl.
Technisch sind zwei Wege verbreitet, das klassische Vier-Punkt-System und die Lösung mit Kraftknoten. Beide sind zulässig, wenn Fahrzeug, System und Rollstuhl zueinander passen und korrekt bedient werden. Grundlage dafür sind die einschlägigen Normen und die Vorgaben bei Um- und Nachrüstungen.
Für Fahrgäste in Karlsruhe und Umgebung heißt das vor allem: Auf die Ausstattung achten, ausreichend Zeit für Ein- und Ausstieg einplanen und den Bedarf bei der Buchung genau angeben. Dann wird aus einer technisch anspruchsvollen Aufgabe ein ruhiger, verlässlicher Ablauf. Die Blitztaxi GmbH fährt dafür mit entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen und geschulten Fahrern.
Häufig gestellte Fragen zur Rollstuhlsicherung im Fahrzeug
Rund um die Sicherung im Fahrzeug gibt es viele Fragen, die sich im Gespräch am Fahrzeug schnell klären, vorher aber Unsicherheit auslösen. Häufig geht es darum, ob der eigene Rollstuhl geeignet ist und wie lange der Vorgang dauert. Die folgenden Antworten fassen die wichtigsten Punkte zusammen. Sie beschreiben den üblichen Ablauf bei einer professionellen Beförderung. Für technische Fragen zu einem bestimmten Rollstuhlmodell sind Hersteller oder Sanitätshaus zuständig.
Muss ich für die Fahrt in einen Fahrzeugsitz umsteigen?
Nein, in einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug bleiben Sie im Rollstuhl sitzen. Der Rollstuhl wird zum Sitzplatz und über ein geprüftes Rückhaltesystem mit dem Fahrzeug verbunden. Ein Umsetzen ist gerade dann problematisch, wenn es körperlich schwierig oder schmerzhaft ist, und soll deshalb vermieden werden. Geben Sie bei der Buchung an, dass Sie im Rollstuhl sitzend befördert werden, damit das passende Fahrzeug kommt. Nur so ist der Stellplatz auch tatsächlich frei.
Ist mein Rollstuhl für den Transport geeignet?
Viele Rollstühle sind für die Beförderung in Fahrzeugen freigegeben und an den Befestigungspunkten gekennzeichnet, häufig mit einem Hakensymbol. Ob das bei Ihrem Modell der Fall ist, steht in der Bedienungsanleitung oder kann beim Sanitätshaus erfragt werden. Fehlt eine Freigabe, ist die Sicherung schwieriger und muss im Einzelfall bewertet werden. Fragen Sie im Zweifel vor der ersten Fahrt nach. Ein erfahrener Fahrdienst kann die Situation am Fahrzeug einschätzen.
Wie lange dauert das Sichern?
Für Einstieg und Sicherung sind in der Regel fünf bis zehn Minuten anzusetzen, beim Aussteigen ähnlich. Bei einem eingespielten Ablauf und passendem System kann es schneller gehen. Wichtig ist, diese Zeit in die Terminplanung einzurechnen und nicht auf den letzten Moment zu buchen. Wer regelmäßig fährt, gewinnt hier mit der Zeit erheblich. Feste Fahrer helfen zusätzlich, weil jeder Handgriff bekannt ist.
Kann ein Elektrorollstuhl mitfahren?
Grundsätzlich ja, allerdings sind Elektrorollstühle deutlich schwerer und größer als Faltrollstühle. Das Fahrzeug braucht dafür eine ausreichend tragfähige Rampe oder einen Lift und einen entsprechend bemessenen Stellplatz. Geben Sie Modell, Gewicht und Maße bei der Buchung an, damit die Eignung vorab geprüft werden kann. So vermeiden Sie, dass am Termin ein zu kleines Fahrzeug vorfährt. Bei sehr großen Modellen ist eine Rückfrage vor der ersten Fahrt sinnvoll.
Darf eine Begleitperson mitfahren?
Ja, in Fahrzeugen mit Rollstuhlstellplatz sind in der Regel zusätzliche Sitzplätze vorhanden. Geben Sie bei der Buchung an, wie viele Personen mitfahren, damit die Plätze eingeplant werden. Bei Arzt- oder Klinikterminen ist eine Begleitung häufig sinnvoll, etwa zur Unterstützung bei der Anmeldung. Ob Kosten für eine Begleitperson übernommen werden, klärt bei verordneten Fahrten die Krankenkasse. Das sollte bereits bei der Verordnung angesprochen werden.
Was passiert mit Zubehör wie Sauerstoffflasche oder Gehhilfe?
Loses Zubehör muss separat gesichert werden, weil es sonst bei einer Bremsung zur Gefahr wird. Sauerstoffflaschen werden dafür in vorgesehenen Halterungen befestigt, Gehhilfen und Taschen im Fahrzeug verstaut. Nennen Sie mitgeführtes Zubehör bei der Buchung, damit ausreichend Platz und passende Halterungen vorhanden sind. Das gilt auch für medizinische Geräte, die während der Fahrt in Betrieb bleiben müssen. Ein kurzer Hinweis bei der Bestellung genügt.