Freunde besuchen, einkaufen oder einen Nachmittag mit der Familie verbringen: Wenn Bus und Bahn wegen einer Behinderung nicht infrage kommen, braucht es eine passende Fahrmöglichkeit. Dafür gibt es den Beförderungsdienst der Stadt Karlsruhe – häufig als SJB-Fahrten bezeichnet.
Hier erfahren Sie, wer den Dienst nutzen kann, wie Sie die Teilnahme beantragen und was Sie vor Ihrer Fahrt klären sollten. Blitztaxi bietet SJB-Fahrten sowohl mit Taxi als auch mit einem Spezialfahrzeug für Rollstühle an.
Stand: 19.09.2026 · Informationen für Fahrgäste und Angehörige
Wer kann SJB-Fahrten in Karlsruhe nutzen?
Der städtische Beförderungsdienst richtet sich an Menschen, die wegen ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht oder nicht zumutbar nutzen können. Für die Teilnahme sind ein Wohnsitz im Stadtgebiet Karlsruhe und das Merkzeichen aG für außergewöhnliche Gehbehinderung oder Bl für blind im Schwerbehindertenausweis erforderlich.
Ein Pflegegrad allein reicht nicht aus. Seit der Änderung zum 01.07.2025 ist der Zugang zum städtischen Beförderungsdienst auf die genannten Merkzeichen begrenzt. Ältere Informationen zu Pflegestufen oder einer Teilnahme allein ab Pflegegrad 3 sind überholt. Bei Fragen zu Ihrem persönlichen Anspruch wenden Sie sich an die SJB. Quelle: Gemeinderatsbeschluss vom 24.06.2025.
Sie benötigen dafür nicht zwingend einen Rollstuhl. Wer auf einem normalen Fahrzeugsitz mitfahren kann, kann den Dienst mit einem Taxi nutzen. Wer während der Fahrt im Rollstuhl sitzen bleibt, benötigt ein geeignetes Spezialfahrzeug.
So beantragen Sie den Beförderungsdienst
- Aktuellen Antrag anfordern. Zuständig sind die Sozial- und Jugendbehörde oder – je nach Wohnsitz – das Stadtamt Durlach. Die SJB erreichen Sie in der Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe, telefonisch unter 0721 133-5415. Über die städtische Informationsseite finden Sie die zuständige Stelle.
- Unterlagen und Fahrzeugbedarf angeben. Halten Sie Ihren Schwerbehindertenausweis bereit. Die Stadt kann außerdem Nachweise zu Einkommen, Unterkunftskosten und gegebenenfalls einer rechtlichen Betreuung benötigen. Geben Sie an, ob Sie ein Taxi oder ein rollstuhlgerechtes Fahrzeug brauchen.
- Bewilligung abwarten. Nach der Zulassung erhalten Sie einen Berechtigungsnachweis. Mit diesem können Sie die bewilligten Fahrten nutzen. Die Entscheidung über die Teilnahme trifft die Stadt.
Antrag und Berechtigung: SJB Karlsruhe
Sozial- und Jugendbehörde
Ernst-Frey-Straße 10
76135 Karlsruhe
Infostelle: 0721 133-5415
E-Mail: sjb@karlsruhe.de
Fragen Sie nach dem Beförderungsdienst und dem aktuellen Antrag auf Fahrtkostenübernahme. Kontakt bei der Stadt Karlsruhe.
Für Durlach und die zugehörigen Stadtteile
Stadtamt Durlach – Jugend und Soziales
Beförderungsdienst: Gritznerstraße 8
76227 Karlsruhe
Sekretariat: 0721 133-1917
E-Mail: jus@durlach.karlsruhe.de
Welche Stelle für Ihre Adresse zuständig ist, können Sie dort direkt klären. Kontakt und Zuständigkeit beim Stadtamt Durlach.
Sie haben bereits eine Bewilligung und möchten mit Blitztaxi fahren? Nennen Sie uns bei der Anfrage, dass es sich um eine SJB-Fahrt handelt. Wir stimmen die Fahrt und die dafür benötigten Angaben mit Ihnen ab.
Wofür sind die 200 Fahrten gedacht?
Die Fahrten sollen Ihnen Alltag, Freizeit und soziale Kontakte ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise Besorgungen, Besuche bei Angehörigen oder Freunden und die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen.
Hin- und Rückfahrt zählen grundsätzlich getrennt. Fahren Sie zu einem Besuch und später wieder nach Hause, nutzen Sie in der Regel 2 Einzelfahrten. Fahrtunterbrechungen und die Abrechnung längerer Taxistrecken können sich auf den Verbrauch auswirken. Klären Sie das vorab mit dem Fahrdienst. Ihr verbleibendes Kontingent und Ihre Bewilligung sind maßgeblich.
Welche Orte gehören dazu?
Das vorgesehene Fahrgebiet umfasst Karlsruhe sowie Eggenstein-Leopoldshafen, Ettlingen, Karlsbad, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Waldbronn, Weingarten und Wörth. Bei weiter entfernten Zielen ist vorab eine gesonderte Klärung mit der Stadt nötig; für Spezialfahrzeuge sehen die Richtlinien begründete Einzelfälle mit vorheriger Zustimmung vor. Quelle: Richtlinien in der Anlage zu Tagesordnungspunkt 2.
Für eine Abholung außerhalb Karlsruhes gilt bei Blitztaxi: Ihre Fahrt muss nach Karlsruhe oder an Karlsruhe vorbei führen. Ob Ihre gewünschte Strecke als SJB-Fahrt möglich ist, stimmen wir vor der Buchung mit Ihnen ab.
Arzt- und Therapiefahrten werden gesondert geklärt. Der SJB-Beförderungsdienst ist für soziale Teilhabe gedacht. Fahrten, für die andere Kostenträger vorrangig zuständig sind – etwa Krankenfahrten, Schul- oder Arbeitswege – fallen nicht darunter. Für medizinische Termine finden Sie Informationen auf unserer Seite zur Krankenbeförderung in Karlsruhe.
Ist der Beförderungsdienst kostenlos?
Ob ein Kostenbeitrag anfällt, prüft die Stadt bei Ihrem Antrag. Auch zusätzliche Kosten können je nach Fahrt und Abrechnung entstehen. Maßgeblich sind Ihre Bewilligung und die geltenden Bedingungen des Beförderungsdienstes. Die städtischen Richtlinien, insbesondere Abschnitt 9, erläutern den Kostenbeitrag.
Besprechen Sie besondere Strecken, zusätzliche Begleitpersonen und Ihren Fahrzeugbedarf vor der Fahrt mit uns. So können wir die offenen Punkte klären, bevor Sie buchen.
SJB-Fahrten mit Blitztaxi: Taxi oder Rollstuhlfahrzeug
Manche Kunden können auf einen Fahrzeugsitz wechseln. Andere bleiben während der gesamten Fahrt in ihrem Rollstuhl. Sagen Sie uns, was Sie benötigen – wir planen das passende Fahrzeug ein.
Mit dem Taxi unterwegs
Sie benötigen kein Spezialfahrzeug? Wir bieten SJB-Fahrten auch mit einem Taxi an. Wenn ein Rollator oder zusätzliches Gepäck mitfahren soll, geben Sie uns bei der Anfrage Bescheid.
Im eigenen Rollstuhl mitfahren
Für Rollstuhlfahrten haben wir 3 Fahrzeuge: 2 VW Caddy und 1 Mercedes Vito extra lang. Elektrorollstühle bis 68 cm Breite sind möglich. Bitte nennen Sie uns vorab Rollstuhltyp und Maße.
Je nach Fahrzeug können bis zu 3 Begleitpersonen mitfahren. Die Mitnahme und eine mögliche Kostenübernahme für Begleitpersonen stimmen wir getrennt ab. Wir helfen beim Ein- und Aussteigen. Treppen können wir mit dem Rollstuhl nicht überwinden, da wir keinen Treppensteiger haben. Teilen Sie uns deshalb mit, ob der Weg zum Fahrzeug stufenlos erreichbar ist.
Weitere Informationen zu unseren Fahrzeugen und zur Unterstützung unterwegs finden Sie unter Rollstuhlfahrten Karlsruhe.
Ihre SJB-Fahrt mit uns abstimmen
Sie wissen schon, wohin es gehen soll? Nennen Sie uns Abholort, Ziel, Datum und Uhrzeit. Dazu benötigen wir die Information, ob Sie ein Taxi oder ein Rollstuhlfahrzeug brauchen und ob jemand mitfährt.
Erwähnen Sie Ihre SJB-Bewilligung gleich bei der Anfrage. Eine gebuchte Fahrt bestätigen wir über den Kontaktweg Ihrer Bestellung – telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail.
Blitztaxi Karlsruhe: Telefon 0721 9114270 · WhatsApp 0176 62929918 · E-Mail info@blitztaxi.de
Häufige Fragen zu SJB-Fahrten
Kann ich meine Fahrt auch als Angehöriger organisieren?
Ja. Sie können die Fahrt für Ihren Angehörigen bei uns anfragen. Nennen Sie uns die Fahrtdaten, den Fahrzeugbedarf und eine erreichbare Kontaktperson für die Abstimmung.
Kann ich abends oder am Wochenende fahren?
Fragen Sie solche Fahrten möglichst frühzeitig an, damit wir das passende Fahrzeug einplanen können. Wir fahren 24 Stunden täglich. Kurzfristige Fahrten sind nach Verfügbarkeit möglich; WhatsApp wird nachts nicht durchgehend beantwortet.
Kann ich Blitztaxi auch ohne SJB-Bewilligung nutzen?
Ja, Sie können eine Taxi- oder Rollstuhlfahrt selbst bezahlen. Sprechen Sie vorab mit uns über Strecke, Fahrzeug und Fahrpreis. Eine private Buchung bedeutet keine automatische Erstattung durch die Stadt.